Dienstag, 2. Dezember 2014

Meldepflicht für Pensionisten bei Reisen fällt

Konkret geht es darum, dass derzeit die Pensionsansprüche ruhen, wenn sich ein Pensionist für mehr als zwei Monate ins Ausland begibt, ohne dafür eine Zustimmung der Pensionsversicherungsanstalt eingeholt zu haben. Allerdings ist dies auf Länder eingeschränkt, mit denen keine entsprechenden zwischenstaatlichen Übereinkommen abgeschlossen sind.

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